Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hundeschule LLOYD, Melissa Lloyd
§1 Allgemein
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von Hundeschule LLOYD, Melissa Lloyd, Alfred-Döblin-Straße 22, 49088 Osnabrück. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Hundeschule LLOYD ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Hundeschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Platzregeln nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten
§3 Änderungen von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name,
Adresse [auch E-Mail-Adresse], etc.) der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Hundeschule dadurch entstehen, dass der/die Teilnehmerin die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der/die Teilnehmer/in zu tragen.
§4 Vertragsgegenstand
Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass die Hundeschule keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Es handelt sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag deshalb nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.
§5 Impfschutz
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, für einen vollumfänglichen Impfschutz des teilnehmenden Tieres zu
sorgen. Der Impfpass ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde vorzuzeigen
§6 Krankheiten/Gesundheit
Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische Erkrankungen sind der Hundeschule vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.
Läufige Hündinnen dürfen nicht am Präsenz-Training teilnehmen.
§7 Haftung
Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Der Hundehalter hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Hundeschule übernimmt weiterhin
keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden. Jede Teilnahme der Hundehalter und teilnehmenden Hunde an den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Der Hundehalter haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden. Der Hundehalter bestätigt das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung.
§8 Training und Bezahlung
§8.1 Einzeltraining
Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit für das Einzeltraining werden mit dem Hundehalter individuell vereinbart. Die Gebühr für Einzelstunden muss grundsätzlich am Trainingstag bezahlt werden.
Für das Einzeltraining ist die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training
nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte. Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nur dann,
wenn der Trainingstermin mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt wurde. Wird ein Einzeltermin
nicht rechtzeitig abgesagt, so wird die Stunde voll berechnet. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom vereinbarten Treffpunkt berechtigt dies nicht zum Nachholen der Trainingsstunde. Die Trainingsgebühr ist daher auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer das Training nicht in Anspruch nehmen kann. Sollte das Training von Seiten der Hundeschule nicht stattfinden können, so wird die Trainingseinheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt (die Nachholtermine werden mit dem Teilnehmer abgestimmt). Dies gilt auch für Termine, die vom Teilnehmer fristgerecht abgesagt wurden. Weiterhin ist die Trainingsgebühr anteilig zu entrichten, falls eine Trainingsstunde durch „höhere Gewalt“ (z. B. starker Regen, Glatteis, etc.)
vorzeitig beendet worden ist.
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§8.2 Teilnahme an Gruppentraining mit Guthabenkarten
Der Teilnehmer zahlt die Gebühr für die Guthabenkarten mit Aushändigung der Guthabenkarte. Nimmt der Teilnehmer an einem Training nicht teil, so hat er mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn dies per E-Mail an info@hundeschule-lloyd.de oder SMS an 0163 195 40 76 mitzuteilen. Wird dies nicht eingehalten, ist das Training voll zu berechnen bzw. auf der Guthabenkarte zu entwerten.
Die Hundeschule ist berechtigt das Training abzusagen. In diesem Fall wird keine Gebühr erhoben oder erstattet. Absagen und Trainingsortwechsel können bis 1 Stunde vor Training per E-Mail bekannt gegeben werden.
§8.3 Teilnahme an Gruppentraining mit Abo-System mit Monatsbeitrag
Die monatlichen Abo Beiträge werden jeweils im Voraus beim ersten anwesenden Training des Teilnehmers aber bis spätestens am 15. des Monats in voller Höhe beglichen.
Der/die Teilnehmer/in meldet sich verbindlich für mindestens einen Monat für das gewünschte Training an. Das Junghund-Training kann bis zum 10. Lebensmonat des Hundes besucht werden. Danach erfolgt ein Wechsel in das Erziehungstraining – sofern ein Platz frei ist.
Im Monatsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen
Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. Befindet sich der/die Teilnehmer(in) mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Hundeschule berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, dem/der Teilnehmer(in) Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Eine Kündigung des Abos ist nur bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat in Schriftform (Per Post an Hundeschule LLOYD, Melissa Lloyd, Postfach 11 30, 49187 Belm oder E-Mail an info@hundeschule-lloyd.de) möglich, ansonsten verlängert sich das Abo automatisch um die im Abo-Vertrag vereinbarte Laufzeit.
An Feiertagen in Niedersachsen findet grundsätzlich kein Unterricht/Training statt. Die Hundeschule ist berechtigt das Training abzusagen. Nachholtermine finden nur statt, wenn weniger als 3 Trainingseinheiten im Monat seitens der Hundeschule stattgefunden haben. Diese finden immer mittwochs oder freitags statt. Die Hundeschule behält sich das Recht vor diese sowohl in Präsenz- als auch in Online-Form (z.B. ZOOM) abzuhalten.
Absagen und Trainingsortwechsel können bis 1 Stunde vor Training per E-Mail bekannt gegeben werden. Nachholtermine werden ebenfalls per E-Mail bekannt gegeben.
Läufige Hündinnen dürfen nicht am Präsenz-Training teilnehmen. Im aktuellen Monat erfolgt keine Rückerstattung, im Folgemonat ist dafür nur der halbe Monatsbeitrag zu entrichten.
Die Trainingseinheiten sind nicht auf Dritte übertragbar.
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§8.4 Teilnahme an Kursen mit Kursgebühr
Der Teilnehmer zahlt die Kursgebühr vorab oder bei der ersten Trainingseinheit. Nimmt der Teilnehmer an einem Training nicht teil, so hat er kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Die Hundeschule ist berechtigt das Training abzusagen. In diesem Fall wird das versäumte Training an den Kurszeitraum angehängt. Absagen und Trainingsortwechsel können bis 1 Stunde vor Training per E-Mail bekannt gegeben werden. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren: Ab der ersten bis maximal vierten Woche vor Beginn: 20% des Kurspreises. Ab regulärem Kursbeginn bis eine Woche vor Kursbeginn: 80% des Kurspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
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§9 Datenschutz
Die persönlichen Vertragsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
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§10 Copyright
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
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§11 Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Die Hundeschule kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, können der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.
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§12 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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§14 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
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§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Osnabrück.